Kurz Natursteine

Erbe spenden

Das Erbe spenden

Das wichtigste auf einen Blick

Inhaltsverzeichnis

Das Erbe spenden – so geht’s.

Für viele Menschen ist die Unterstützung guter Zwecke, wie das Engagement in gemeinnützigen Einrichtungen oder das Ausüben eines Ehrenamtes, ein wichtiger Bestandteil. 

Es gibt zahlreiche Methoden, Menschen und Vereinen zu Lebzeiten zu helfen. Doch auch nach dem Tod gibt es Möglichkeiten, mit denen gemeinnützigen Organisationen geholfen werden kann: Berücksichtigt man einen Verein oder eine Einrichtung im Testament, kann auch nach dem Tod noch lange Gutes mit dem hinterlassenen Vermächtnis getan werden. 

Erbe spenden

Welchen Organisationen kann ich mein Vermögen hinterlassen?

Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ informiert auf ihrer Homepage ausgiebig über mögliche gemeinnützige Organisationen und Vereine, an die Sie Ihr Erbe spenden können.

Prinzipiell können Sie Ihr Vermögen aber jedem Verein und jeder Organisation vermachen. Wichtig dabei ist nur, dass Sie es in Ihrem Testament erwähnen.


Wie kann mein Erbe Gutes tun? 

Damit das Erbe auch tatsächlich bei der gewünschten Organisation ankommt, müssen nur einige Details beachtet werden:

Vermachen oder Vererben?

Wenn Sie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod einer Organisation hinterlassen möchten, dann sollten Sie es an diese vermachen. 

Wer als Erbender im Testament aufgeführt ist, erbt alles – sowohl das Vermögen, als auch die Schulden des Verstorbenen. Bei einem Vermächtnis können Sie frei wählen, was Sie dem gewählten Verein hinterlassen möchten. Das kann sowohl Geld als auch teure Gegenstände oder sogar Grundstücke sein. 

Was kann vermacht werden?

Bevor Sie Ihr Testament erstellen oder ändern lassen, sollten Sie mit dem Empfänger Ihres Vermächtnisses abklären, ob das Vermächtnis auch tatsächlich Verwendung findet oder ob es eine bessere Variante gibt, die gewählte Organisation zu unterstützen.

Kommt meine Spende an?

Glücklicherweise müssen Sie bei einem Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation in Deutschland wenig Bedenken haben: Stuft das Finanzamt die Organisation als solche ein, so ist das Vermächtnis von der Erbschafts- und auch von der Schenkungssteuer befreit. Entsprechend erhält die gewünschte Organisation Ihr Vermächtnis ohne Abzüge und kann den vollen Betrag für den guten Zweck aufwenden. Im Zweifelsfalls bietet es sich an, die Einstufung durch das Finanzamt vor Änderung oder Erstellung des Testaments zu erfragen. 

Das Vermächtnis richtig einsetzen

Wer sich zu Lebzeiten nicht regelmäßig aktiv sozial engagiert hat, dem mag es schwerfallen, die passende Organisation zu finden. Hierbei hilft es, noch einmal darüber nachzudenken, welche Werte einem persönlich am Herzen liegen (Familien, Tiere, der Glaube, die Natur). Für nahezu alle guten Zwecke gibt es Vereine und Organisationen, die sich für den Schutz und die Förderung dieser Themen einsetzen. Hierbei kann eine allgemeine Internetrecherche helfen oder Sie schauen direkt auf der Webseite der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ vorbei. Die dort gelisteten Organisationen wurden von geprüft und sind vertrauenswürdig. Hier können Sie aus zahlreichen Themengebieten auswählen und sich Inspirationen für die Erfüllung Ihres persönlichen guten Zwecks holen. 

Das Erbe spenden – der richtige Umgang mit Angehörigen

Prinzipiell gilt: Sie dürfen frei entscheiden, wie Ihr hinterbliebenes Vermögen verwendet werden soll. Die nächsten Angehörigen haben einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtanteil. Über alles Weitere kann frei verfügt werden. 

Wenn es Ihr Wunsch ist, auch gemeinnützige Organisationen an Ihrem Erbe teilhaben zu lassen, so sollten Sie Ihre Angehörigen an dieser Entscheidung teilhaben lassen. So kann noch vor Eintritt des Erbfalls Verständnis für Ihre Entscheidung geschaffen und sicher gegangen werden, dass auch Ihre Angehörigen zufrieden sind. 

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