Kurz Natursteine

§ Immer auf der sicheren Seite – auch beim Grabmal

Inhaltsverzeichnis

Nach einer würdevollen Bestattung soll ein verstorbener Mensch in Frieden ruhen und das auf ewig. Für die Hinterbliebenen wird diese „ewige Ruhe“ meist durch das Grabmal, ein liebevoll gestaltetes Blumenbeet und einen Grabstein mit Inschrift symbolisiert. Vielen Angehörigen hilft es, ihrer Trauer an diesem bestimmten Ort Raum zu geben und Abschied zu nehmen. So ist es Wunsch und Brauch, ein Grab über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg aufrecht zu erhalten und zu pflegen, sei es in Eigenregie oder mithilfe eines beauftragten Dienstleisters. Doch auch bei der besten und sorgfältigsten Pflege kann es vorkommen, dass ein Grabstein beschädigt, ein Beet verwüstet oder eine Grablampe oder Vase gestohlen wird. Dagegen kann man sich nicht schützen oder etwa doch?

  • Wie sieht es da bspw. mit der eigenen Sorgfaltspflicht aus?

  • Und inwieweit kann man einen Grabstein oder die komplette Grabanlage versichern lassen und wann ist das überhaupt sinnvoll?

    Gesetze rund um den Grabsteine
    Gesetze und Versicherungen rund um den Grabstein

Beim Grabstein gilt von vornherein: Vorsicht ist besser als Nachsicht      

Die Liegezeiten eines Grabes in Deutschland dauern im Durchschnitt 20 bis 30 Jahre, je nachdem, um welche Bestattungsform es sich handelt und welche Regelungen die jeweilige Friedhofsordnung vorsieht. In einer solchen Zeitspanne ist der Grabstein natürlich enormen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Über die verschiedenen Jahreszeiten hinweg muss er Frost, Hitze, Sturm, Regen und Schnee trotzen. So geht mit den Jahren auch seine Standfestigkeit verloren. Dieser Vorgang wird noch beschleunigt durch den natürlichen Setzungsprozess, welcher je nach Bodenbeschaffenheit mal schneller, mal langsamer vonstattengeht.

Aufgrund dieser Widrigkeiten sieht die „Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen” des Bundesinnungsverbandes des deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks eine sog. Standfestigkeitsprüfung des Grabsteins vor. Diese Überprüfung muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden und soll zuverlässig sicherstellen, dass sich sowohl der Grabstein als auch die weitere dazugehörige Grabausstattung in einem verkehrssicheren und würdigen Zustand befinden. Ergibt das schriftlich festgehaltene Prüfergebnis eine unzureichende Standfestigkeit und prognostiziert somit eine Unfallgefahr, müssen die Mängel und Schäden von einem erfahrenen Steinmetz oder einer Fachfirma beseitigt werden. Ist eine Ausbesserung aufgrund der Schwere der Schäden nicht möglich, muss der Grabstein entfernt und durch einen neuen ersetzt werden.

Eine weitere Vorsichtsmaßnahme: der Ruhestättenschutzbrief

Die Standfestigkeit und Verkehrssicherheit des Grabsteins sicherzustellen, ist eine Sache. Doch wenn trotz aller Sicherheitsvorkehrungen etwas passiert, wer kommt dann für den Schaden auf? Der Friedhofsbetreiber jedenfalls nicht. Sollte das Grabmal nämlich durch Wettereinflüsse, Diebstahl oder Vandalismus beschädigt werden, ist das höhere Gewalt und liegt außerhalb dessen Verantwortung. Somit liegt die Haftung bei den Verfügungs- und Nutzungsberechtigten. Doch auch die müssen den entstandenen Schaden nicht unbedingt aus eigener Tasche bezahlen, denn mit einem Ruhestättenschutzbrief können Zerstörungen und Schäden am Grabstein, an der gesamten Grabanlage sowie an einer Bepflanzung abgesichert werden.

Ob und wann diese Art der Absicherung sinnvoll ist, sollte aber immer gut durchdacht werden. Zumindest Stiftung Warentest sieht keinen großen finanziellen Nutzen im Ruhestättenschutzbrief, da weder bewegliche Teile des Grabes noch Erdabsackungen oder etwaige Schimmelschäden inbegriffen sind und die Police über die Jahre hinweg meist höhere Kosten fordert als sie im Schadensfall einbringt.

Wie denn dann auf Nummer sicher gehen? 

Wer absolut nichts dem Zufall überlassen möchte, hat natürlich immer noch die Möglichkeit, eine umfassende Grabstättenversicherung abzuschließen und sowohl die festen Bestandteile der Grabanlage (Grabstein, -platte, -einfassung sowie Anpflanzungen) als auch das bewegliche Zubehör wie Vasen, Lampen etc. gegen Sturm, Diebstahl und Schäden durch Dritte abzusichern. Ebenfalls genau geregelt werden auf diese Weise Versicherungsdauer und -wert, der Umfang der Selbstbeteiligung, die Art der Prämie und die Obliegenheiten im Schadensfall. Doch auch hier gilt wieder, sich gut zu informieren und gründlich zu durchdenken, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz von Nutzen sein kann.

Möchte man sich im ersten Schritt erst einmal unverbindlich über die Grabstättenversicherung informieren, reicht in der Regel der Weg zum Steinmetz des Vertrauens, welcher einen ersten Einblick über Kosten und Nutzen der Versicherung geben und/oder detailliertere Informationen und Kontaktdaten möglicher Ansprechpartner vermitteln kann.

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