Im Zuge einer Bestattung muss vieles geregelt und organisiert werden. Wenn dann der Zeitpunkt gekommen und der Verstorbene beerdigt ist, gibt es für die Hinterbliebenen immer noch einen wichtigen Aspekt zu klären: die zuverlässige Pflege des Grabes in den folgenden Jahren. Schon tauchen erneut Fragen auf: Wer ist dafür überhaupt zuständig? Was kostet die dauerhafte Grabpflege über das Jahr hinweg? Und was gibt es dabei alles zu beachten?
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist von Vorteil, wenn es schließlich darum geht, die Grabpflege geschickt zu organisieren und etwaigen diesbezüglichen Konflikten oder Streitereien innerhalb der Familie entgegenzuwirken.
Wer darf entscheiden und wer muss sich um die Grabpflege kümmern?
In dem Moment, in dem man eine Grabstätte käuflich erwirbt und die Grabkosten dafür zahlt, erhält man auch die Nutzungsrechte an diesem Grab.
Als Nutzungsberechtigter hat man auf der einen Seite das Recht, zu bestimmen:
- wer und wie viele Personen in der erworbenen Grabanlage beerdigt werden sollen,
- um welche Art Grab es sich handelt (Einzel- oder Familiengrab, Urnengrab, Erdwahl- oder Reihengrab),
- wie das Grab angelegt und gepflegt werden soll und
- ob das Nutzungsrecht auf Dritte übertragen werden darf und an wen dabei konkret.
Auf der anderen Seite verpflichtet man sich dazu:
- bei der Grabgestaltung auf die Bestimmungen und Vorgaben des Friedhofsträgers zu achten und diese einzuhalten,
- die Grabstätte in das Gesamtbild des Friedhofes zu integrieren sowie
- das Grab fortlaufend und angemessen zu pflegen und die Kosten dafür zu übernehmen.
Worauf ist bei der Bepflanzung und Grabpflege zu achten?
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Bei der Bepflanzung des Grabes hat der Friedhofsträger immer ein Wörtchen mitzureden, wobei sich die eigenen Wünsche und Vorlieben in den meisten Fällen realisieren lassen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn die Bepflanzung und Gesamtgestaltung der Grabanlage besonders außergewöhnlich ausfallen. Dann ist es ratsam, sich vorher zur Sicherheit mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen, um etwaigen Meinungsverschiedenheiten aus dem Weg zu gehen und/oder im schlimmsten Falle eine komplette Neugestaltung der Grabstätte zu vermeiden. Auch ist es eventuell sinnvoll, schon im Vorfeld darauf zu achten, dass die Pflanzen möglichst zeitlos und robust sind und keiner zu aufwendigen Pflege bedürfen.
Ein weiterer Aspekt, der häufig außer Acht gelassen wird und daher zu Konflikten innerhalb der Familie führen kann, ist die Erbfolge:
Im Falle des Todes eines Nutzungsberechtigten geht das Nutzungsrecht für die Grabanlage automatisch auf dessen Erben über und damit auch die Verpflichtung zur Grabpflege.
Die Erben müssen somit automatisch den mit dem Friedhofsträger vereinbarten Vertrag übernehmen und zukünftig dafür Sorge tragen, dass das Grab weiterhin gepflegt wird. Besonders in den Fällen, in denen die Hinterbliebenen nicht in unmittelbarer Nähe wohnen, ist dies manchmal schwer zu leisten. Um derartigen Konfliktsituationen vorzubeugen, kann man testamentarisch genau festhalten lassen, auf wen die Nutzungsrechte übergehen sollen und dieses vorher mit der jeweiligen Person abklären.
Das also zu den Formalitäten. Bleibt nun noch die Frage, was genau am Grab gemacht werden muss und wie eine dauerhafte Grabpflege am besten realisierbar ist.
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Die Leistungen der Friedhofsgärtnerei
Die Grabpflege hat zum Ziel, die Grabanlage zu gestalten und zu erhalten. Daher beinhaltet sie umfassende Arbeiten wie die (Neu-)Bepflanzung je nach Jahreszeit und Witterungsbedingungen, das Unkrautjäten, Gießen oder auch die Befreiung der Grabstätte von wucherndem Pflanzenwuchs.
Selbstverständlich können all diese Arbeiten in Eigenregie verrichtet werden. Für viele Angehörige ist es ein heilsames Ritual, das Grab des Partners oder der Partnerin, der Eltern, Großeltern etc. selbst zu pflegen und in einem würdevollen Zustand zu halten. Doch nicht immer wollen oder können die Nutzungsberechtigten dieses leisten. Dann besteht die Möglichkeit, eine Friedhofsgärtnerei mit der Grabpflege zu betrauen.
Eine Friedhofsgärtnerei ist in den häufigsten Fällen Teil einer herkömmlichen Gärtnerei und hat ihren Standort meist direkt auf dem Friedhof oder in seiner näheren Umgebung. Der Umfang der einzelnen Grabpflegeleistungen kann mit der Gärtnerei individuell vereinbart oder als umfassendes Gesamtpaket erworben werden. Zum Standardrepertoire gehören dabei Tätigkeiten wie das regelmäßige Gießen, Düngen, Zurecht- und Zurückschneiden der Pflanzen sowie die (Neu-)Bepflanzung selbst. Darüber hinaus bieten Friedhofsgärtnereien auch an, das gesamte Grab einmal im Monat zu säubern, es winterfest zu machen und über die kalte Jahreszeit hinweg abzudecken. Als Sonderleistungen fertigen Friedhofsgärtnereien auch Gestecke oder Blumenschmuck an besonderen Gedenktagen an und legen diese auf das Grab.
Was kostet die Jahres- oder Dauergrabpflege?
Der Betrag, der an die Friedhofsgärtnerei für ihre Dienstleistung zu zahlen ist, hängt in erster Linie natürlich vom Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen ab. Hat man sich für eine genügsame Bepflanzung entschieden, die nicht saisonal gewechselt werden soll und bei der es ausreicht, ab und zu die Gießkanne in die Hand zu nehmen und die Grabstätte lediglich alle sechs bis acht Wochen zu pflegen, liegen die jährlichen Kosten bei ungefähr 200 bis 300 Euro. Soll das Grab jedoch einmal in der Woche gepflegt, gegossen, gedüngt und zu jeder Jahreszeit neu bepflanzt sowie an Feiertagen besonders geschmückt werden, ist man schnell bei einigen hundert Euro im Monat. Die detaillierten Leistungen und dafür anfallenden Beträge werden in einem Vertrag mit der Gärtnerei genau festgehalten. In der Regel läuft der Vertrag dieser Jahresgrabpflege ein Jahr und wird dann verlängert oder ggf. modifiziert.
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Eine andere Variante der Grabpflege, die wegen des geringeren bürokratischen Aufwands häufig in Anspruch genommen wird, ist die Dauergrabpflege. Hier beinhaltet der Vertrag eine festgelegte Laufzeit sowie die vereinbarten Leistungen über mehrere Jahre. Im Gegensatz zur Jahresgrabpflege fallen die Kosten dabei nicht jährlich an, sondern der gesamte Betrag wird zu Vertragsbeginn bezahlt. Die Laufzeit der Dauergrabpflege beträgt mindestens 5 Jahre, meistens aber gleicht sie der Ruhezeit für das entsprechende Grab bzw. der Dauer der Grabnutzungsrechte (15-25 Jahre). Die Kosten der Dauergrabpflege richten sich nach dem Umfang der Leistungen, nach der Laufzeit des Vertrages sowie nach der Art und Größe des zu pflegenden Grabes.
Als Richtwert: Ein Reihen-Einzelgrab mit einer durchschnittlichen Fläche von etwa 2 m² kostet – je nach Region, Angebot der Friedhofsgärtnerei und Umfang der Leistungen – zwischen 4.000 und 8.000 Euro im Pauschalpreis.
Da es sich bei solchen Beträgen nicht gerade um „Peanuts“ handelt, bieten viele Friedhofsgärtnereien an, schon zu Lebzeiten als Vorsorgemaßnahme einen Dauergrabpflegevertrag für die eigene Grabstätte abzuschließen. So werden im Falle des eigenen Todes die Angehörigen entlastet, da man selbst schon die Kosten für diese Dienstleistung übernommen hat.