Die meisten Haustierbesitzer haben eine besonders enge Bindung zu ihren Vierbeinern. Doch diese Bindung hält nicht ewig, in der Regel überleben wir Menschen unsere Haustiere um viele Jahrzehnte. Stirbt nun aber der Hund oder die Katze, ist die Trauer groß und der Wunsch nach einer angemessenen Bestattung stark. Doch wo findet ein Haustier seine letzte Ruhestätte? Was ist dabei überhaupt möglich und erlaubt? Und welche Unterschiede gibt es zwischen den unterschiedlichen Haustieren?
Das Wichtigste zuerst: Was ist bei der Tierbestattung erlaubt?
In Deutschland sind wir es gewohnt, dass es für alles eine Regel, Norm oder ggf. auch ein Verbot gibt. Dementsprechend liegt es nahe, dass auch beim Thema „Tierbestattungen“ nicht alles erlaubt ist und man sich im Fall der Fälle gut erkundigen sollte. Und tatsächlich gibt es einiges zu beachten und viele Fragen, die vor einer Tierbestattung geklärt werden müssen.
Wie ist die Gesetzgebung in Deutschland?
Grundsätzlich ist es so, dass die Tierbestattung bereits seit langer Zeit Gegenstand unserer Gesetzgebung ist, geregelt im Bundesgesetz. Das sog. „Tierkörperbeseitigungsgesetz“ (§ 5.1) besagt, dass Tiere NICHT beigesetzt werden dürfen. ABER: Da diese Gesetzgebung absolut an den Wünschen heutiger Haustierbesitzer vorbeigeht, regelt § 5.2 ebendieses Gesetzes, dass Kleintiere wie Hunde, Katzen, Hasen, Hamster oder ähnliche Kleintiere sehr wohl beigesetzt werden dürfen. Dieses Gesetz gilt allerdings niemals für eine massenhafte Bestattung von Tieren, sondern immer nur für einzelne, besondere „Wegbegleiter“ eines Besitzers. Welche Formen der Tierbestattung sind also möglich?
Das Haustier im eigenen Garten beerdigen – geht das?
JA! Es ist unter Umständen tatsächlich erlaubt, das Haustier im eigenen Garten bzw. auf dem eigenen Grundstück zu vergraben. Aber aufgepasst: Hier muss unterschieden werden zwischen Nutz- und Heimtieren. Heimtiere sind:
- Hunde
- Katzen
- Hamster
- Kaninchen
- Meerschweinchen
- Wellensittiche
- Reptilien und
- Amphibien
– und diese Tiere darf man im eigenen Garten beerdigen. Entscheidend dabei ist aber auch die Größe des Tieres. Kleine Tiere wie Meerschweinchen, Wellensichtich & Co. dürfen ohne Genehmigung bedenkenlos im Garten bestattet werden. Die Beerdigung eines größeren Haustieres wie bspw. eines Hundes muss vom zuständigen Veterinäramt genehmigt werden.
Bei der Frage, ab wann das Tier zu groß ist, um ohne Genehmigung begraben zu werden, empfiehlt es sich, bei der Kommune oder Gemeindeverwaltung nachzufragen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Das Tiergrab im eigenen Garten – was gibt es noch zu beachten?
Ist die Genehmigung erfolgt, kann das Tier begraben werden. Doch: Einfach „drauflosbuddeln“ geht auch dann nicht so ohne Weiteres. Folgende Punkte müssen bei einer Tierbestattung beachtet werden:
- Das Tiergrab muss sich auf dem EIGENEN Grundstück befinden – Personen, die zur Miete oder Pacht wohnen, dürfen nicht frei über den Garten verfügen.
- Gehört das Grundstück zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet, darf das Tier dort ebenfalls nicht bestattet werden. Die Leichengifte könnten nämlich den Boden oder das Gewässer verunreinigen.
- Das Grab muss einen, besser noch zwei Meter vom nächstgelegenen öffentlichen Weg bzw. von der Grundstücksgrenze entfernt sein.
- Das Haustier sollte mindestens 50 cm, besser noch einen ganzen Meter tief vergraben werden.
- Der Tierkadaver sollte in ein leicht verrottendes Material eingewickelt werden. Dafür eignen sich bspw. Handtücher, Wolldecken oder auch Zeitungen.
- Zu guter Letzt kommt hier noch die berühmte Ausnahme von der Regel: Im ganzen Einzugsgebiet von Bremen ist es aufgrund des hohen Grundwasserstandes generell NICHT gestattet, das Haustier im eigenen Garten zu vergraben. Wer also in Bremen und Umgebung wohnt und sich nicht an diese Vorschrift hält, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.
ACHTUNG: Finger weg vom öffentlichen Eigentum! Wer sein Haustier unerlaubt in einem öffentlichen Park oder im Wald vergräbt, muss mit einer Strafe von mehreren tausend Euro Bußgeld rechnen!
Würdevoll und offiziell – der Tierfriedhof
Wer sich davor scheut, seinen treuen tierischen Begleiter nach dessen Tode in eine Tierkörperbeseitigungsanlage zu bringen, das Tier aber auch nicht im eigenen Garten begraben möchte, hat natürlich noch die Möglichkeit, ein Grab auf einem Friedhof zu erstehen. Tierfriedhöfe sind immer mehr im Kommen. Es gibt mittlerweile über 300 bundesweit. In der Regel handelt es sich dabei um „öffentliche“ Tierfriedhöfe, die sich in der Trägerschaft einer Gemeinde befinden und gewisse Auflagen zu erfüllen haben. Über diese Auflagen entscheidet die zuständige Gemeinde. Weiterhin gibt es aber auch privat betriebene Tierfriedhöfe.
Möchte man sein Haustier auf einem Tierfriedhof bestatten lassen, kann man – wie beim Menschen auch – zwischen einer Erdbestattung und einer Einäscherung wählen. Im Gegensatz zum Kremieren eines Menschen werden bei Tieren meist Sammeleinäscherungen vorgenommen. Dieses hat u.a. zur Folge, dass die Urnenbestattung beim Tier kostengünstiger ist als die Erdbestattung. Auch die Wahl zwischen Einzel- oder Sammelgrab besteht. Die Kosten für ein Grab auf dem Tierfriedhof belaufen sich auf ungefähr 100-300 Euro, hinzu kommt dann noch die Grabmiete.
Auch hängen die Kosten sowie auch die Liegezeiten (und möglichen Verlängerungsoptionen) in der Regel von der Größe des Grabes bzw. vom zu bestattenden Tier und der individuellen Regelung innerhalb der Kommune ab. Hierbei empfiehlt es sich, einfach im Vorfeld beim betreffenden Tierfriedhof nachzufragen und sich über die Rahmenbedingungen zu informieren.
Übrigens: In einigen Gemeinden besteht seit dem Jahr 2015 sogar die Möglichkeit, sich gemeinsam mit seinem Haustier bestatten zu lassen. In dafür vorgesehenen Sammelgräbern mit Namen „Freundschafts- oder Familiengrab“ können dann mitunter bis zu 12 Tiere und Tierfreunde begraben werden.
Grabsteine für Tiere – ein Meer aus tausend Möglichkeiten
Den passenden Grabstein für das geliebte Tier auszusuchen, ist für die meisten Tierbesitzer wahrscheinlich gar nicht so einfach. Vor allem, weil es – im Gegensatz zum häufig doch sehr klassisch gestalteten Menschengrab – viele unterschiedliche Gestaltungsformen gibt. Das Grabmal wird somit zu einer ganz persönlichen letzten Ruhestätte des Hundes oder der Katze (denn dies sind in der Regel die Tiere, die auf einem Tierfriedhof beerdigt werden). Mögliche Tiergrabsteinformen sind z.B.:
- Herz
- Stern
- Wolke
- Hundehütte
- Halbmond/Mond
- Buch
- Pyramide (betont die Dreidimensionalität des Grabsteines)
- Schieferplatte (eventuell auf einer Holz-Staffelei)
- Stein (naturbelassen)
- Pfotenabdruck
- Kleine Tierskulpturen / Tierfiguren aus Stein (Hund, Katze, Engel etc.)
- Motivsteine
- (Farbige) Achatsteine
Diese Grabsteinformen können dann nach Belieben verziert werden, bspw. mit einer persönlichen Gravur, schönen Ornamenten oder sogar mit einem Bild des dort ruhenden Tieres. Als Natursteinmaterialien eignen sich bspw. Sandstein, Granit oder Schiefer.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten des Tiergrabmales
Bei Tiergräbern geht es wie schon erwähnt nicht ganz so klassisch in der Gestaltung zu wie bei einem menschlichen Grab. Daher wünschen sich viele Haustierbesitzer neben einem schönen Grabstein, das Grabmal noch weiter zu schmücken. Hier eignet sich Holz als Material sehr gut, solange es im Vorfeld behandelt und wetterfest gemacht wurde. Aber auch kleine Skulpturen, Figuren, Schalen oder Grablichter können das Grabmal verzieren und die individuelle Note weiter hervorheben.
Beim Grablicht besteht sogar die Möglichkeit, dieses mit einem kleinen Spruch oder einem persönlichen Motiv zu verzieren. Dazu wird die Außenseite des Lichtes mit einer wetterfesten Farbe bedruckt.
Achtung! Nicht auf allen Tierfriedhöfen ist ein offenes Licht erlaubt. Wer auf das persönliche Grablicht für seinen vierbeinigen Begleiter nicht verzichten möchte, kann natürlich auf ein LED-Licht zurückgreifen. Diese sind heutzutage ebenfalls sehr stilvoll und hochwertig verarbeitet und verbreiten ein ebenso angenehmes und warmes Licht.
Worauf ist beim Kauf eines Tiergrabsteines zu achten?
Bevor der Grabstein gefertigt wird, sollte man sich mit dem zuständigen Tierfriedhofbetreiber über die Formalitäten einig werden. Liege- und Verlängerungszeiten, Kosten für Grabmal und Grabmiete und vor allem auch die erlaubten Gestaltungsmöglichkeiten des Grabmales müssen besprochen werden, denn sie sind nicht auf jedem Tierfriedhof gleich.
Anschließend empfiehlt es sich, auch beim Grabstein nicht auf das billigste Produkt zurückzugreifen. Auch wenn ein Tiergrab vielleicht keine 40-50 Jahre bestehen soll, einige Jahre werden es in der Regel wohl doch werden. Und das muss ein Grabstein erst einmal aushalten. Er ist Wind und Wetter ausgesetzt, muss in jeder Jahreszeit den Witterungsbedingungen trotzen, wird im Sommer von der aggressiven Sonne angegriffen und im Winter von Eis und Schnee. Daher müssen sowohl der Naturstein als Grundmaterial als auch die Verarbeitung und Veredelung des Steines qualitativ hochwertig sein.
Ebenfalls ist ratsam, sich ein Muster des fertigen Steines anzusehen, bevor der Kauf abgeschlossen und der Stein bestellt wird. So können etwaige Rechtschreib- oder Gestaltungsfehler im Vorfeld beseitigt oder auch noch Änderungen an der Gravur vorgenommen werden. Ein erfahrener Steinmetz kann hier im Vorfeld schon gut beraten und den Grabstein vorzeichnen/visualisieren, sodass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt und der Grabstein genau das wird, was er sein soll: ein persönlicher Trauer- und Gedenkstein für das geliebte Tier.