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Nutzungsrecht Grab

Nutzungsrecht Grab

Das wichtigste auf einen Blick

Inhaltsverzeichnis

Nutzungsrecht Grab: Wie ist die Rechtslage?

Ein Grab kann nicht wie andere Objekte gekauft und weitervererbt werden. Für die Nutzung eines Grabes muss das sogennate Nutzungsrecht erworben werden. Dabei handelt es sich um ein Pachtverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Friedhof-Eigentümer bzw. der jeweiligen Gemeinde, mit dem Unterschied, dass alle Gebühren auf einmal im Voraus bezahlt werden müssen. 

Der Mindestzeitraum für das Nutzungsrecht liegt dabei bei 20 Jahren, maximal sind jedoch 30 Jahre bzw. 60 Jahre bei einer Gruftbestattung möglich. Das Nutzungsrecht wird als sogenannte Ruhezeit bezeichnet.

Vor dem Ablauf des Grabnutzungsrechtes werden die Nutzungsberechtigten darüber informiert. Diese haben nun die Möglichkeit das Nutzungsrecht zu verlängern.

Grabstein ohne Genehmigung?

Für die Errichtung oder Ausgestaltung eines Grabmals, sowie Gedenksteins, sowie Schrifttafeln oder Verkleidungen muss eine Genehmigung bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung eingeholt werden. Vorschriften zu Gestaltungsmöglichkeiten, sowie Vorgaben und Verbote lassen sich der jeweiligen Friedhofsordnung entnehmen.

Kosten für den Erwerb des Nutzungsrechts

Grundsätzlich gibt es bei allen Dienstleistungen oder Aufgaben angeboten bei den Friedhöfen große Unterschiede. Der Preis für das Nutzungsrecht hängt also stark von der jeweiligen Gemeinde bzw. Friedhofsverwaltung ab. Ratsam ist es hier mehrere Preise verschiedener Friedhofsverwaltung zu vergleichen.

Nutzungsrecht Grab: Fazit

Das Nutzungsrecht für ein Grab ist ein zeitlich begrenztes Pachtverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Friedhofseigentümer, das nicht weitervererbt werden kann. Die Ruhezeit, in der das Nutzungsrecht gilt, beträgt mindestens 20 Jahre und kann je nach Bestattungsart bis zu 60 Jahre betragen. 

Vor Ablauf der Ruhezeit werden die Nutzungsberechtigten informiert und haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern. Für die Errichtung von Grabsteinen und anderen Gedenkzeichen ist eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich, die Gestaltungsvorgaben regelt. 

Die Kosten für das Nutzungsrecht variieren stark zwischen den Gemeinden, weshalb ein Vergleich verschiedener Angebote ratsam ist.

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