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Ruhezeiten für Gräber: Was passiert, wenn die Ruhe endet?

Inhaltsverzeichnis

Gräber sind besondere Orte der Erinnerung und wichtiger Bestandteil der Trauerverarbeitung. Doch sie bestehen meistens nicht ewig, sondern nur für die Dauer der Ruhezeit.

Die Ruhezeit (auch Ruhefrist genannt) wird von der örtlichen Friedhofsverwaltung – meist in Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern – festgelegt. In diesem Zeitraum darf ein Grab nicht wieder neu belegt werden. Sie soll gewährleisten, dass der Leichnam vollständig verwesen kann.

Die Ruhezeit ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Unterschiedliche Bodenverhältnisse. Dabei spielen Bodentemperatur sowie Wasserhaushalt eine große Rolle. Manche Böden beschleunigen bzw. verzögern den Zersetzungsprozess der Grabreste.
  • Der Art der Grabstätte: Die Ruhezeiten für Urnen sind meist kürzer als bei Erdbestattungen.
  • Regionalen Traditionen.
  • Der Auslastung eines Friedhofs.

Ein Grab ist kein Eigentum und wird daher in der Regel nicht gekauft. Stattdessen erwerben Sie Grabnutzungsrechte und dürfen es für einen bestimmten Zeitraum nutzen. Die Gebühren werden immer auf einmal und im Voraus bezahlt.

Was passiert nach Ablauf der Ruhezeit?

Wenn die Ruhezeit bzw. die Grabnutzungsrechte auslaufen, kontaktiert die Friedhofsverwaltung normalerweise die Angehörigen. Diese haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie können das Grab freigeben, so dass es aufgelöst werden kann. Dann dient es für eine andere Person als neue Grabstätte.
  • Sie verlängern die Grabnutzungsrechte. Das ist in der Regel nur bei Wahlgräbern (z. B. Familiengräbern) möglich. Das Nutzungsrecht für Reihengräber kann nicht verlängert werden.

Wie läuft die Räumung der Gräber ab?

Wenn Ruhezeit und Nutzungsrechte abgelaufen sind, wird das Grab geräumt. Die Räumung kann in der Regel durch Privatpersonen erfolgen oder in Absprache mit der Friedhofsverwaltung organisiert werden.

Bei der Räumung werden Pflanzen und Steine oberirdisch entfernt, das Fundament wird beseitigt. Die alten Grabsteine werden häufig geschreddert und zu Baumaterial verarbeitet. Nur in den seltensten Fällen werden Steine abgeschliffen und wiederverwendet, da der Arbeitsaufwand meist höher ist als ihr eigentlicher Wert. Natürlich können die Hinterbliebenen den Grabstein auch behalten und für ihre Zwecke verwenden.

Was passiert mit sterblichen Überresten?

Sollten bei der Auflösung des Grabes noch menschliche Überreste vorhanden sein, werden diese von der Friedhofsverwaltung entsorgt bzw. gesammelt und tiefer wieder bestattet. Die Vorgehensweise wird in den jeweiligen Friedhofssatzungen festgehalten. Früher wurden die Knochen noch in sogenannten Beinhäusern gestapelt.

Urnen sind nach der Ruhezeit häufig noch intakt. Einige Friedhöfe sammeln sie daher ein und verwahren sie in geeigneten Räumen. Auch ist die Bestattung von bis zu 400 Urnen, deren Ruhezeiten abgelaufen sind, in einem Grab üblich.

Wer kommt für die Kosten auf?

Für die Kosten der Räumung müssen die Hinterbliebenen aufkommen. Wenn sich kein Hinterbliebener um die Räumung kümmert, wird diese von Behörden veranlasst. Die Kosten können dann auf den Nutzungsberechtigten übertragen werden.

Da die Hinterbliebenen häufig nicht mehr ermittelt werden können, rechnen viele Friedhofsverwaltungen die Kosten für die Räumung bereits in die Nutzungsgebühr ein und übernehmen dann die Auflösung des Grabes. (Lesetipp: Kosten, Tipps und Wissenswertes rund um den Grabstein )

Kann ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit aufgelöst werden?

Die Ruhezeit muss in der Regel eingehalten werden. Wenn Hinterbliebene allerdings das Nutzungsrecht vor Ablauf der Ruhezeit kündigen, wird das Grab geräumt und auf der Oberfläche Gras gesät. Dieses wird dann bis zur Ende der Ruhezeit gemäht. Für diese Dienstleistung fallen Kosten an, die von den Hinterbliebenen übernommen werden müssen.

Gräber werden außerdem geräumt und eingesät, wenn sich niemand mehr um ihre Pflege kümmert.

Ruhezeiten und die Vorgehensweise bei Räumungen unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof. Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Verwaltungen.

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