Familiengräber sind Wahlgräber und für mehrere Personen angelegt. Sie ermöglichen es, dass Familienmitglieder nah beieinander beerdigt werden können. Wahlgräber sind Alternativen zu Reihengräbern und können frei ausgesucht werden. Die jeweilige Friedhofsverwaltung zeigt Ihnen bei Interesse, welche Flächen auf dem Friedhofsgelände zur Nutzung als Familiengrab zur Verfügung stehen.
Nutzungsrechte vor einem Todesfall erwerben
Das Besondere an Wahlgräbern ist, dass ihr Nutzungsrecht sogar vor einem Bestattungsfall erworben werden kann. Sie können sich also theoretisch bereits vor einem Todesfall ein Wahlgrab aussuchen. Meist macht das aber nur Sinn, wenn es sich um ein ganz besonderes Grab bzw. eine ganz besondere Fläche handelt. Denn Gebühren werden trotzdem fällig – auch wenn noch niemand bestattet wurde. Reihengräber werden dagegen immer erst nach einem Todesfall vergeben.
Das Nutzungsrecht von Familiengräber ist verlängerbar!
Das Nutzungsrecht für Wahlgräber kann nach Ablauf der Ruhezeit in der Regel verlängert werden. Daher werden Wahlgräber häufig über Jahrzehnte hinweg als Familiengräber genutzt. Ist die Nutzungszeit eines Wahlgrabes abgelaufen und wird nicht verlängert, werden sie nach Ende der Mindestruhezeit wieder freigegeben.
In Wahlgräbern können übrigens nicht nur Särge, sondern auch Urnen beigesetzt werden. Häufig gilt, dass anstelle eines Sarges bis zu zwei Urnen bestattet werden können. Ebenfalls gibt es spezielle Regelungen für Kindersärge. Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich je nach Friedhofssatzung.
Für die Anzahl an möglichen Bestattungen in einem Wahl- bzw. Familiengrab gibt es genaue Regeln:
Einstellige Wahlgräber
In einem einstelligen Wahlgrab kann eine Person innerhalb der Ruhezeit beigesetzt werden. Falls es in der Familie also einen plötzlichen Todesfall gibt und die Ruhezeit der ersten bestatteten Person noch nicht abgelaufen ist, muss der Verstorbene in einem anderen Grab beerdigt werden. Einstellige Gräber eignen sich daher nur bedingt als Familiengräber.
Zweistellige bzw. mehrstellige Wahlgräber
In zweistelligen Wahlgräbern können bis zu vier Personen beigesetzt werden. Neben zweistelligen gibt es mehrstellige (zum Beispiel dreistellige) Wahlgräber. Je größer die Zahl, desto größer ist auch die Fläche des Grabes, damit es ausreichend Platz für Bestattungen bietet.
Die Ruhezeit beim Familiengrab gilt individuell pro Person: Immer wenn die Ruhezeit eines begrabenen Menschen abgelaufen ist, kann sein Platz von einem weiteren Verstorbenen eingenommen werden. Ein Beispiel: Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Wenn Ihr Großvater vor 25 Jahren im Familiengrab beerdigt wurde, wäre seine Ruhezeit heute abgelaufen und sein Platz im Grab wieder „frei“.
Wenn eine Familie ein zweistelliges Wahlgrab über Jahrzehnte besitzt, können in diesem also viel mehr als nur vier Personen beerdigt sein. Denn immer nach Ablauf der Ruhezeit eines Verstorbenen kann sein Platz neu belegt werden.
Tiefgrabstellen
Tiefgräber können nur auf bestimmten Flächen eines Friedhofs eingerichtet werden. In einem Tiefgrab können zwei Särge übereinander bestattet werden. Tiefgrabstellen gibt es als einstellige Variante, also für zwei Särge, oder auch mehrstellig. Auch Urnen oder Kindersärge können hier beigesetzt werden. Die Belegung variiert je nach Friedhofsordnung.
Beispiele für ein einstelliges Tiefgrab: Zwei Erwachsenensärge; ein Erwachsenensarg und zwei Urnen oder kein Sarg und dafür bis zu vier Urnen – aber wie gesagt, die genauen Bestimmungen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.
Und die Pflege des Familiengrabes?
Die Pflege eines Wahlgrabes ist im Gegensatz zu einem Reihengrab aufwendiger. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die Fläche eines Wahlgrabes ist viel größer.