Der Tod eines geliebten Menschen stellt vieles auf den Kopf. Die Trauer ist mitunter unfassbar groß, und an Alltag ist ohnehin nicht mehr zu denken. Dennoch müssen die wichtigsten Formalitäten rund um den Todesfall zeitnah und korrekt erledigt werden: vom Totenschein über die Bestattungsorganisation bis hin zur Abmeldung bei allen relevanten Behörden und der Nachsorge für die Hinterbliebenen.
Wer Ihnen dabei hilft und welche Schritte Sie bei der Organisation nach dem Todesfall auf keinen Fall vergessen sollten, haben wir in diesem kompakten Leitfaden übersichtlich zusammengefasst.
Das ist unmittelbar nach dem Tod zu tun:
Den Tod ärztlich feststellen lassen
Unmittelbar nach dem Eintritt des Todes bzw. sobald Sie einen verstorbenen Angehörigen in seinem Zuhause gefunden haben, sollten Sie einen Arzt verständigen, der den Leichnam begutachtet und den eingetretenen Tod offiziell feststellt. Diese sogenannte Leichenschau ist gesetzlich vorgeschrieben und bestimmt den Todeszeitpunkt und die Todesursache des Verstorbenen. In den meisten Fällen ist die Todesursache natürlicher Art. Ist die Todesursache dagegen unnatürlich oder ungeklärt, ist eine gerichtliche Obduktion notwendig. Im Hospiz, Krankenhaus oder Pflegeheim wird die Begutachtung des Toten ohne Ihr Zutun automatisch veranlasst.
Totenschein
Der Arzt stellt Ihnen bei seinem Besuch den Totenschein aus, der für die später beim Standesamt einzuholende Sterbeurkunde benötigt wird. Auf dem Totenschein stehen neben den Personalien die Todesursache, der Todeszeitpunkt und -ort. Halten Sie dafür die wichtigsten persönlichen Unterlagen des Verstorbenen wie Ausweisdokument, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bereit.
Der Totenschein, der auch L-Schein, Leichenschauschein oder Todesbescheinigung genannt wird, kann alternativ auch vom kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder vom Notarzt ausgestellt werden.
Verabschiedung
Sie können sich nach dem eingetretenen Tod von Ihrem Partner, Freund oder Angehörigen noch angemessen verabschieden. Konkret bedeutet das: Der Tote darf für die Abschiednahme in der Regel bis zu 36 Stunden in den eigenen vier Wänden aufgebahrt werden; in Brandenburg und Sachsen bis zu 24 Stunden, in Thüringen mit 48 Stunden am längsten. Maßgeblich hierbei ist das jeweils geltende Landesbestattungsgesetz.
Wichtig hierbei: Halten Sie den Raum für die Leichenaufbahrung möglichst kühl und betten Sie den Toten am besten auf eine wasserdichte Unterlage. Denken Sie auch daran, die engsten Angehörigen über den Tod des Verstorbenen zu informieren.
Gut zu wissen: Über das Pfarramt lässt sich kirchlicher Beistand organisieren ‒ nicht nur zur Begleitung des Sterbeprozesses, sondern auch für die Zeit vor, während und nach der Beisetzung sowie für die Trauerverarbeitung.
Die Bestattung in die Wege leiten
Wenn ihnen kein expliziter Bestattungswunsch des Verstorbenen bekannt ist, sollten sich Angehörige zunächst einen Überblick über etwaige Verträge, Verfügungen und Versicherungen verschaffen. Auch an einen möglichen Organspendeausweis sollten Sie denken. Wurden bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen für den Todesfall getroffen, erleichtert dies den weiteren Prozess.
Mögliche Vorkehrungen:
- Eine Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung, die den Umgang mit dem eigenen Leichnam nach dem Ableben regelt.
- Eine Sterbegeldversicherung vereinfacht die Finanzierung des Begräbnisses unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Kinder und Angehörigen.
- Ein Bestattungsvorsorgevertrag hält die Wünsche und Vorstellungen über Bestattungsart und Trauerfeier fest. Liegt kein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen vor, müssen Sie als Angehöriger ein Unternehmen beauftragen und selbst entscheiden, welche Leistungen der Bestatter übernimmt und welche Aufgaben Sie selbst regeln möchten.
Wichtig: Ohne eine Sterbegeldversicherung müssen die Erben die Beerdigungskosten des Verstorbenen selbst tragen ‒ und zwar in der gesetzlichen Erbfolge. Sind diese dazu nicht in der Lage, oder sind keine Erben vorhanden, übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine einfache Bestattung.
Überführung des Toten
Nach spätestens 36 Stunden muss jeder Leichnam in die Leichenhalle bzw. ins Krematorium überführt werden. Achtung: Privatpersonen dürfen dies nicht selbst vornehmen. Die Abholung und Überführung führt immer ein damit beauftragtes Bestattungsunternehmen oder Überführungsunternehmen durch. Diese verfügen über einen Leichenwagen, der einen ausreichend gekühlten und damit hygienischen Transport sicherstellt.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, in der Wohnung des Verstorbenen Heizung, Wasser, Gas und Strom abzustellen. So vermeiden Sie unnötige Kosten. Nehmen Sie etwaige Pflanzen und Haustiere mit.
In den ersten Tagen und Wochen danach:
Sterbeurkunde beantragen
Bis zum dritten Werktag nach dem Tod Ihres Angehörigen müssen Sie den Todesfall beim örtlichen Standesamt melden. Reichen Sie dazu, neben Ihrem eigenen Ausweisdokument, alle wichtigen Unterlagen des Verstorbenen ein. Dies sind in der Regel Personalausweis, Geburtsurkunde und Totenschein, Heiratsurkunde und ein möglicher Scheidungsbeschluss. Bei verstorbenen Ehepartnern ist auch die Sterbeurkunde des Partners einzureichen. Das Standesamt stellt Ihnen dann die Sterbeurkunde aus, mit der Sie z. B. laufende Verträge kündigen können.
Erbschein ausstellen lassen
Beim Nachlassgericht (in der Regel das Amtsgericht am Wohnsitz des Verstorbenen) ist nach dem Tod eines Angehörigen dessen notariell beglaubigtes oder privatschriftliches Testament einzureichen. Die Herausgabe des Testaments ist gesetzlich verpflichtend und Voraussetzung für die Ausstellung des Erbscheins. Der Erbschein wird benötigt, um sich z. B. für den Kontozugriff und die Überschreibung von Immobilien zu legitimieren.
Es liegt kein Testament vor? Reichen Sie stattdessen Dokumente ein, die Sie als Erben ausweisen. Das kann z. B. die Heiratsurkunde (bei Ehepartnern) oder Geburtsurkunde (bei Kindern) sein. Mehr Informationen zu Testamenten bekommen Sie hier.
Weitere Formalitäten
Angehörige sollten darüber hinaus alle relevanten Ämter und Behörden über den Todesfall informieren. Dies sind in der Regel die Renten- und Krankenkasse, das Einwohnermeldeamt, aber auch die Lebens- und Unfallversicherung. Ebenso Verwandte, Bekannte und der Arbeitgeber (falls vorhanden). Auch laufende Mitgliedschaften und weitere Zahlungen, z. B. Miete, Abonnements, Strom und Telefon, sollten zeitnah gekündigt bzw. abgemeldet werden. Es ist sinnvoll, einen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten anzulegen, um die Übersicht zu behalten.
Die Bestattung planen und vorbereiten
Ist der Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen abgeschlossen, muss eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen werden, so z. B., welcher Sarg (bei Erdbestattung) oder welche Urne (bei Feuerbestattung) gewünscht wird, wie die Totenbekleidung aussehen und welchen Umfang die Trauerfeier haben soll. Sofern Sie noch keine Grabnutzungsrechte erworben haben, müssen Sie Friedhof und Grab auswählen, den Bestattungstermin mit dem Friedhofsträger und ein Vorgespräch mit dem Trauerredner oder Pfarrer vereinbaren. Weitere Schritte sind das Aufsetzen einer Todesanzeige (falls gewünscht), das Versenden der Trauerkarten bzw. der Einladungen zur Beisetzung sowie die Bestellung von Blumen und Grabschmuck für Trauerhalle und Grab bei der Gärtnerei.
Die private Trauerfeier organisieren
Im Anschluss an die Beisetzung versammeln sich die meisten Familien im privaten Rahmen zu einem gemeinsamen Essen und Gedenken. Wenn Sie für den sogenannten Leichenschmaus nicht eigene Räumlichkeiten oder die des Verstorbenen nutzen können oder wollen, empfiehlt es sich, ein Restaurant oder eine andere Räumlichkeit für die private Trauerfeier zu reservieren.
Das ist nach der Beerdigung und Trauerfeier zu tun
Runden Sie die Beisetzung ab, indem Sie eine Anzeige zur Danksagung schalten oder Karten versenden, um sich bei den Trauergästen zu bedanken. Richten Sie das Grab etwa vier bis sechs Wochen nach der Beisetzung neu her, indem Sie alte Gestecke und verwelkte Blumen entfernen und eine längerfristige Grabmalgestaltung vornehmen. Für die Bepflanzung können Sie auch eine Gärtnerei beauftragen.
Wohnung bzw. Haus des Verstorbenen sind zeitnah nach dem Ableben zu räumen, um Leerstände und unnötige Mietkosten zu vermeiden. Wohlfahrtsverbände und Wohltätigkeitseinrichtungen wie Sozialkaufhäuser, Kleiderkammern und Möbelhäuser sind dankbare Abnehmer für Möbel, Kleidung und Hausrat. Wer die Räumung nicht selbst vornehmen kann oder will, kann eine professionelle Haushaltsauflösung bzw. Wohnungsentrümpelung beauftragen. Vorher sollten Sie alle wichtigen Unterlagen, Erb- und Erinnerungsstücke sichern.
Mehr über zum Thema Trauerfeier erfahren Sie in diesem Artikel.
Rente für hinterbliebene Ehepartner beantragen
Witwer und Witwen haben Anspruch auf eine sogenannte Hinterbliebenenrente durch die Deutsche Rentenversicherung, in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners sogar in voller Höhe der Rente des bzw. der Verstorbenen. Um diese Leistung zu erhalten, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Angehörigen einen entsprechenden Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Danach beträgt die Hinterbliebenenrente zeitlebens nur noch 55 (60 Prozent bei Eheschließung vor 2002 und Geburtsjahr vor 1962) oder 25 Prozent im Fall der kleinen Witwer-/Witwenrente.
Wichtig: Für die Auszahlung der Witwen- bzw. Witwerrente ist die Ehedauer (mindestens ein Jahr) und die Mindestversicherungszeit (fünf Jahre) entscheidend. Ausnahmen werden bewilligt, wenn der Partner relativ plötzlich durch Unfall oder Krankheit verstirbt oder gemeinsame Kinder vorhanden sind.